
Das lateinische Rechtssprichwort Mater semper certa est (die Mutter ist immer sicher) bezieht sich auf die Mutter im Rechtssinne. Mutter des Kindes ist die Frau, die es geboren hat. Da Phänomene wie Eispende, Leihmutterschaft, Ersatzmutterschaft, In-Vitro-Fertilisation erst seit kurzer Zeit existieren, schien diese Regel zur Zeit ihrer Entstehung...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Mater_semper_certa_est

Mit mater semper est (lat. die Mutter ist immer sicher) wird im römischen Recht der Grundsatz bezeichnet, dass die Mutter eines Kindes bei Geburt feststeht und damit Mutter immer die Frau ist die das Kind geboren hat. Dieser Grundsatz gilt auch im deutschen Recht und spielt insbesondere bei Leihmüttern eine Rolle (Vgl. unter Mutter).
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